OBD2-Fehlerauslesen für alle Fahrzeuge
15 €
Beschreibung
Mit unserem OBD2-Diagnosegerät können wir den Fehlerspeicher Ihres Fahrzeugs auslesen und nach Bedarf löschen. Egal, ob Sie einen Benziner, Diesel, Hybrid oder Elektroantrieb fahren - wir unterstützen alle gängigen Fahrzeugtypen.
Unsere Diagnosegeräte sind immer auf dem neuesten Stand und ermöglichen uns eine professionelle Diagnose Ihres Fahrzeugs. So können wir Ihnen schnell und zuverlässig die Ursache für den Fehler ermitteln.
Nach dem Auslesen erhalten Sie ein digitales Fehlerprotokoll per Mail oder WhatsApp. Darin finden Sie alle relevanten Informationen zu den Fehlercodes, wie z. B. die Beschreibung des Fehlers und den betroffenen Bereich des Fahrzeugs.
Wichtige Hinweise:
Das Angebot umfasst nur das reine digitale Fehlerauslesen und -löschen. Eine vollständige Diagnose oder Überprüfung Ihres Fahrzeugs ist nicht enthalten.
Jetzt einen Termin vereinbaren für das Fehlerauslesen Ihres Fahrzeugs.
Wir freuen uns auf Sie!
Rechtliche Angaben
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Jan Bredemeier
Vehrterbergstraße, 48
49191 Belm
Kontakt
Telefon: 015901141298
Quelle:
e-recht24.de
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verleih von Geräten zur Modifikation von Fahrzeugelektronik
1. Gegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen [Name Ihres Unternehmens] (nachfolgend "Verleiher") und dem Mieter (nachfolgend "Mieter") im Hinblick auf die Vermietung von Geräten zur Modifikation der Fahrzeugelektronik.
2. Verleih und Nutzung
a. Der Verleiher stellt dem Mieter Geräte zur Verfügung, die zur Modifikation der Fahrzeugelektronik verwendet werden können.
b. Der Eingriff in die Fahrzeugelektronik und die Steuergeräte wird ausschließlich vom Mieter selbst oder einer von ihm beauftragten dritten Person durchgeführt. Der Verleiher bietet keine Beratung oder Unterstützung bei der Durchführung solcher Eingriffe an.
3. Haftungsausschluss
a. Der Verleiher übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung der verliehenen Geräte entstehen, sei es an Fahrzeugen, an Dritten oder am Mieter selbst.
b. Der Mieter bestätigt mit der Annahme der Geräte, dass er die technischen Kenntnisse besitzt, welche notwendig sind, um die Geräte ordnungsgemäß zu bedienen, und dass er die Geräte auf sein eigenes Risiko nutzt.
c. Der Verleiher schließt jegliche Sachmängelhaftung für die verliehenen Geräte sowie für die aus den mit den Geräten durchgeführten Arbeiten resultierenden Ergebnisse aus.
4. Pflichten des Mieters
a. Der Mieter verpflichtet sich, die Geräte sorgfältig zu behandeln und sie nur für den vorgesehenen Zweck zu verwenden.
b. Der Mieter ist verantwortlich für jegliche Schäden, die durch eine unsachgemäße Handhabung der Geräte entstehen.
5. Rückgabe der Geräte
Die Geräte sind nach Ablauf der Mietdauer in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie erhalten wurden, abzüglich der normalen Abnutzung.
6. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.