EVENT DJ // Veranstaltung, Feier, Geburtstag, Hochzeit
VB
Beschreibung
Ihr plant eine anstehende Feier und braucht noch den perfekten Soundtrack dafür? Dann seid ihr bei mir genau richtig! Ich bin DJ und sorge für die musikalische Unterhaltung auf euerer Feier, eurem Geburtstag oder eurer Hochzeit.
Egal ob ihr auf die größten Partyhits abfahrt oder es lieber etwas gemütlicher mögt, ich habe das passende Repertoire für euch im Gepäck und weiß, wie man die Leute auf die Tanzfläche lockt.
Ich kann euch Musik aus den folgenden Jahren bieten:
- 80er / 90er / 2000er / 2010er / Charts
Meine Musikrichtungen sind:
Pop-Rock / New Country / Dance / House / Deep House / Chill House / Trance / 90s Techno / Fetenhits
Chill House & Lounge für den Anfang als Hintergrundmusik
Natürlich arbeite ich mit professionellem Tonequipment, um euch den bestmöglichen Sound zu bieten. Selbstverständlich auch mit der passenden Lichttechnik und lasse eure Feier so in einem ganz besonderen Glanz erstrahlen.
Ich weiß, dass jedes Event einzigartig ist und deshalb gehe ich gerne auf eure individuellen Wünsche ein. Ob es ein bestimmter Song sein soll oder ein bestimmtes Thema – ich versuche alles, um eure Party zu etwas ganz Besonderem zu machen.
Wenn ihr also auf der Suche nach einem DJ für eure Feier seid, dann meldet euch bei mir! Ich biete euch meine Dienstleistung zu fairen Preisen an und verspreche euch eine unvergessliche Party.
Lasst uns gemeinsam feiern und den Soundtrack eures Lebens kreieren!
Tätig im Odenwaldkreis, Darmstadt, Aschaffenburg & Umgebung.
0171/2891760
Ich freu mich auf eure Anfragen.
Grüße Nico
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Website: https://dj-neonize.jimdofree.com
Meine Sets: https://www.mixcloud.com/DJ_Neonize/
Instagram: https://instagram.com/dj_neonize
Rechtliche Angaben
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Nico Gärtner
Darmstädter Strasse 2
64395 Brensbach
Kontakt
Telefon: 0171-2891760
E-Mail: nico.gaertner.music@gmail.com
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle:
e-recht24.de